AGD - Allianz deutscher Designer

Die Allianz deutscher Designer e.V. (Alliance of German Designers, AGD) ist ein deutscher Verein und Berufsverband, der selbständige Designer aller Fachbereiche in berufswirtschaftlichen, berufsrechtlichen und in berufssteuerlichen Fragen unterstützt, wie zum Beispiel in der Abwicklung von Designaufträgen, der Vergütung von Designleistungen und auch in Rechts- und Steuerangelegenheiten.

Die AGD setzt sich für die berufswirtschaftlichen Belange der selbstständigen Designer ein. Sie bietet ihren Mitgliedern die Vorteile eines Unternehmerverbandes im Bereich Design mit der Absicherung eines Tarifverbandes.

Die Allianz deutscher Designer wurde 1976 gegründet und ist heute mit circa 3000 Mitgliedern der größte Designerverband in Deutschland und einer der größten in Europa und ist offen für Gestalter aller Fachbereiche

Der von der AGD u.a. mit den Selbstständigen Design Studios (SDSt) e.V. nach den Bestimmungen des Tarifvertragsgesetztes (§ 12a TVG) ausgehandelte Vergütungstarifvertrag für Designleistungen (VTV Design) gilt seit 1977 als Standardwerk in der Kreativbranche und Referenzwerk zur angemessenen Vergütung von Designleistungen für Auftragnehmer und Auftraggeber. Er wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie bei den Landesarbeitsministerien tarifvertraglich registriert.

Der Verband der Selbständigen Designstudios ist ein Verband unabhängiger, inhabergeführter Designagenturen in Deutschland. Der SDSt möchte das Bewusstsein für den Stellenwert von Kreativität und Designqualität steigern.



Vergütung von Dienstleistungen

Design fächert sich in zahlreiche Spezialdisziplinen auf. Mitglieder der AGD gestalten Räume (Messe- und Ausstellungsdesign), Informationen (Digital Media Design, Fotodesign, Grafikdesign, Illustration, Text) und Dinge (Modedesign, Produktdesign, Textildesign).

Es wird die Herstellung eines Werkes (Werkvertrag nach § 631 BGB) sowie die Überlassung des Werkes zur Nutzung durch die Übertragung der benötigten Nutzungsrechte (Lizenzvertrag nach § 31 UrhG) vergütet. Zur Erfüllung von Designaufträgen sind kontinuierlich Dienstleistungen wie Projekt- und Designmanagement, Recherche, Analyse und Evaluation erforderlich. Diese werden nach Zeitaufwand berechnet.

Um den Wert von Design in angemessenen Zahlen auszudrücken, bietet der Vergütungstarifvertrag Design eine umfassende Orientierungshilfe. Im VTV Design werden Ihnen die Tabellen und Erläuterungen des VTV Design dabei helfen, mit wenigen Handgriffen zu einer verlässlichen Zahl für Entwurf und Nutzungsrechte zu kommen. Außerdem ist der VTV Design bei der Erstellung von Angeboten, Angebotsbestätigungen und Rechnungen eine große Hilfe.

Der VTV Design beinhaltet zahlreiche Vergütungsbeispiele aus den oben genannten 10 Disziplinen. Jeder Designleistung wird ein minimaler und maximaler Zeitaufwand zugeordnet. Zur Vergütung von Dienstleistungen beträgt der Mindeststundensatz 90 Euro. Dieser wurde durch Mitgliederbefragungen von der AGD-Tarifkommission ermittelt und mit dem SDSt festgelegt.



Wie kalkuliert man eine Vergütung individuell?

Der Anwender kann Werte auch individuell berechnen, wenn die Berechnungen aufgrund der Beispiele in den Tabellen für ein Projekt nicht zutreffen. Bei der individuellen Kalkulation ist jedoch Vorsicht geboten. Der Designer kann seinen eigenen Zeitbedarf bei der Vergütung von Entwurfsarbeiten oder der Prototypentwicklung bestimmen. Zu berechnen wäre: Zeitaufwand in Stunden x 90 Euro Mindeststundensatz = Vergütung für Entwurfsarbeiten.

Nach dem gleichen Prinzip werden die Tätigkeiten berechnet, die neben dem Entwurfs- und Entwicklungsaufwand zur Abwicklung des Auftrages erforderlich sind: Zeitaufwand in Stunden x 90 Euro = Vergütung für Dienstleistungen.



Werke zur Nutzung überlassen

Gestaltungen sind entweder als (nicht-)eingetragenes Design oder durch das Urheberrecht geschützt. Die Lizenz dafür sollte je nach Umfang der Nutzung flexibel berechnet werden, auch wenn sie meist zusammen mit dem Entwurf angeboten und abgerechnet wird. Ein internationales Unternehmen kann einen größeren Nutzen aus einer guten Gestaltung ziehen, als ein lokales Unternehmen. Deswegen wurde im VTV Design der Nutzungsfaktor entwickelt, der aus 4 Teilfaktoren für den tatsächlichen Bedarf addiert wird.



Wir, die Medienagentur Klöcker, sind kein AGD-Mitglied. Wir orientieren uns jedoch an dem VTV Design.


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