Briefwerbung / Mailing

Unter Briefwerbung / Mailing versteht man eine Form von Marketing, bei der Werbebotschaften an die entsprechende Zielgruppe versandt werden. Hierzu gehören Newsletter, Prospekte, Flyer und vieles mehr.

Viele Unternehmen betreuen auch ihre Kunden, nachdem sie sie übers Internet gewonnen haben, nachlaufend per Post. Eine weitere Kategorie ist auch die E-Mail-Werbung, die dem gleichen Prinzip folgt, mit dem einzigen Unterschied, dass sie online stattfindet.

Die Vorteile der Briefwerbung / Mailing bestehen darin, dass Informationen relativ kostengünstig und schnell an den Kunden übermittelt werden können. Hierfür ist es wichtig, dass die optische Gestaltung ansprechend ist und die Informationen attraktiv und nützlich erscheinen und zum Lesen verleiten, ohne sich dem Betrachter zu sehr aufzudrängen. Hierfür sollte man sich auf jeden Fall einen Experten wie die Medienagentur Klöcker hinzuziehen. Ein Nachteil dieser Form des Marketing ist, dass sie häufig als nervig betrachtet und ungelesen weggeschmissen wird beziehungsweise im Junk Mail oder Spam Ordner landet.

Für die Werbung per Post gibt es sehr genaue rechtliche Auflagen, bezüglich des Versands, bestimmter Pflichtangaben im Impressum, sowie den Umständen, wann überhaupt Werbung versendet werden darf. Es ist zum Beispiel verboten, Werbung zu versenden, die als belästigend gilt. Diese tritt in Kraft, wenn der jeweilige Empfänger sich ausdrücklich dagegen ausspricht, sie zu erhalten, indem er z.B. generell einen Aufkleber an seinem Briefkasten befestigt, worauf er ausdrücklich um das Unterlassen der Zustellung jeglicher Art von Werbung bittet oder indem er persönlich bei einem bestimmten Unternehmen um die Unterlassung bittet. Bei Werbebriefen, die persönliche Daten enthalten, ist es zudem auch Pflicht, den Datenschutz und das Wettbewerbsrecht zu beachten. Nur wenn der Empfänger ausdrücklich eingewilligt hat, ist es erlaubt Post zu versenden, bestehende oder ehemalig bestehende Geschäftskontakte reichen hier nicht aus.

Die begrenzte Ausnahme tritt dann in Kraft, wenn das Unternehmen entweder die Postadresse durch den Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung bekommen hat, die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, kein Widersprechen durch den Kunden vorhanden ist oder der Empfänger die Information erhalten hat, dass man bei Adressangabe und Erhalt von Werbung jederzeit widersprechen kann, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.


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